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Ein Blick in die Statistik

Weniger Insolvenzverfahren

Montag, 09. Oktober 2017, 10:43 Uhr
Die Thüringer Amtsgerichte entschieden von Januar bis Juli 2017 über 1 535 Insolvenzverfahren. Davon entfielen 12,3 Prozent auf Unternehmen und 87,7 Prozent auf übrige Schuldner. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik verringerte sich die Gesamtzahl der Insolvenzverfahren im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum um 120 Anträge bzw. 7,3 Prozent...

1 362 Verfahren bzw. 88,7 Prozent aller Insolvenzanträge wurden eröffnet. 146 Verfahren bzw. 9,5 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und 27 Verfahren bzw. 1,8 Prozent endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf rund 297 Millionen Euro. Pro Verfahren standen somit Forderungen von durchschnittlich 193 Tausend Euro aus.

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen stieg in den ersten sieben Monaten 2017 gegenüber 2016 um drei Verfahren bzw. 1,6 Prozent auf 189 Unternehmen. Diese insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrages noch 1 536 Arbeitnehmer.
Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag mit 37 Verfahren im Baugewerbe gefolgt vom Bereich Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 35 Verfahren und vom Bereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit 24 Verfahren.

Nach Rechtsformen betrachtet mussten am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (90 Anträge) sowie Einzelunternehmen (64 Anträge) Insolvenz anmelden.
Bei den übrigen Schuldnern wurden in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 1 346 Verfahren gezählt, 123 Verfahren bzw. 8,4 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Von 1 012 privaten Verbrauchern wurde von Januar bis Juli 2017 das Insolvenzrecht in Anspruch genommen, 62 Verfahren bzw. 5,8 Prozent weniger als in den ersten sieben Monaten 2016.

Weitere 295 Verfahren (Januar bis Juli 2016: 371 Verfahren) betrafen ehemals selbständig Tätige, die die erneute Aufnahme eines früheren Insolvenzverfahrens beantragten.
Autor: red

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