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Kommunalpolitiker äußern sich

Beschlüsse des Kreisparteitags der CDU Kyffhäuserkreis

Freitag, 08. September 2017, 00:02 Uhr
Am gestrigen Abend tagte im Thüringer Hof von Bad Frankenhausen der Kreisparteitag der CDU Kyffhäuserkreis. Hier die Übersicht der Beschlüsse zu Schule („Schulfrieden“), Sicherheit und medizinische Versorgung...

Der Parteitag war als Themenparteitag mit den Schwerpunkten Schule, Sicherheit und medizinische Versorgung durchgeführt worden.

Beschlüsse des Kreisparteitags der CDU Kyffhäuserkreis (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Beschlüsse des Kreisparteitags der CDU Kyffhäuserkreis (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Im Präsidium hatten Platz genommen Steffen Kobrow, Raymond Walk, Jens Krautwurst, Manfred Grund und Raimund Scheja.

Eröffnet hatte den Parteitag der Kreisvorsitzende Jens Krautwurst, der die rund 50 Teilnehmer begrüßte.
Als Gast wurde der Generalsekretär der CDU Thüringen Raymond Walk begrüßt, über dessen Rede wird kn in einem gesonderten Artikel berichten.

Beschlüsse des Kreisparteitags der CDU Kyffhäuserkreis (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Beschlüsse des Kreisparteitags der CDU Kyffhäuserkreis (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Ihm folgte der Bericht des Kreisvorsitzenden, mit Schwerpunkten Schule, Sicherheit, medizinische Versorgung und Gebietsreform (gesonderter Bericht zusammen mit dem Bericht vom Generalsekretär.

- Einige Vorgänge beunruhigen die Bürger im Kyffhäuserkreis, so Krautwurst. Es dürfen beim Thema Sicherheit die Probleme nicht unter den Teppich gekehrt werden.
Die Landesregierung forderte er auf, si müsse das Problem der Abschiebungen in den Griff bekommen. Hier sitzen Ideologen, welche die Gesetze nicht richtig in den Griff bekommen.

Stefan Schard war Einreicher nachfolgender Vorlage, bei der es in der Diskussion noch leichte Änderungen gab. Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst.

SICHERHEIT IN FREIHEIT


Kriminalität bekämpfen, Gesetze auch im Asylbereich konsequent anwenden

Die CDU Kyffhäuserkreis tritt dafür ein, dass

1. die Polizei in unserem Landkreis personell und von ihrer Ausstattung her verstärkt wird, um sie in die Lage zu versetzen effektiven Schutz zu gewährleisten.

2. das geltende Asylrecht konsequent angewendet wird. Menschen, die politisch verfolgt werden oder vor Krieg und Terror fliehen, verdienen unseren Schutz. Abgelehnte Asylbewerber und straffällige Ausländer sind abzuschieben. Zur Durchsetzung der Ausreise sind alle Möglichkeiten bis zur Abschiebehaft auszuschöpfen.

Begründung:

Wir wollen, dass jeder frei und sicher leben kann, ob zu Hause, in den Straßen und auf den Plätzen, in Bussen und Bahnen, bei Tag und bei Nacht. Unsere Bürger haben ein Recht auf Sicherheit. Nur wer sicher ist, kann in Freiheit ohne Angst leben. Wer unsere Grundwerte Freiheit, Demokratie und die Achtung der Menschenwürde missachtet, dem treten wir entschieden entgegen.

Unsere Polizei ist der Garant unserer Sicherheit. Sie kann diese Funktion aber nur ausfüllen, wenn sie personell so verstärkt wird, dass sie bei Tag und bei Nacht für uns alle sichtbar mit mehreren Streifen gleichzeitig im Kreisgebiet unterwegs sein kann. „Mehr Polizei auf die Straße“ darf nicht nur eine leere Versprechung sein. Dazu gehört auch eine moderne Ausrüstung wie zum Beispiel mit Body-Cam-Scanner. Sicherheit beginnt für den Bürger an der eigenen Haustür, durch die Verstärkung der Polizei kann auch den um sich greifenden Wohnungseinbrüchen begegnet werden.

Das Asylrecht ist ein wesentliches humanitäres Recht, das wir gewährleisten. Für anerkannte Asylbewerber sollen die Voraussetzungen für ihre Integration zur Verfügung stehen. Unsere Bürger sollen aber nicht durch Asylsuchende belastet werden, deren Antrag abgelehnt ist.

Dem Landkreis sind Asylbewerber erst dann zu zuweisen, wenn über den Asylantrag entschieden ist. Erfolgt keine freiwillige Ausreise abgelehnter Asylbewerber muss die Ausländerbehörde unmittelbar die Voraussetzungen für die Abschiebung schaffen. Dies schließt auch die unangekündigte Abschiebung und Abschiebehaft ein. Die gesetzlichen Möglichkeiten sind vollumfänglich auszuschöpfen. Die finanziellen Leistungen sind zu begrenzen, wenn die verpflichtende Ausreise nicht erfolgt.

Begehen Ausländer Straftaten oder gefährden Sie die öffentliche Sicherheit, muss die Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde ebenfalls wirkungsvoll durchgesetzt werden.

Nur mit solchen Maßnahmen kann der Gefahr begegnet werden, dass die in weiten Teilen der Bevölkerung vorhandene Akzeptanz ins Gegenteil umschlägt.


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- Krautwurst verwies nochmals darauf, dass die Vorschläge der CDU bei der Schulnetzplanung weitgehend im Kreistag abgeschmettert wurden. Besonders kritisch äußerte er sich zu den gebildeten vier Thüringer Gemeinschaftsschulen (TGS). Wir haben die Beschlüsse der Schulkonferenzen akzeptiert, aber im Nachgang zeigen sich jetzt Schwächen. Es gibt für die TGS keine gesonderten Lehrpläne in Thüringen, sondern man unterrichte nach den Plänen der Grund- und Regelschulen.
Bevor weitere TGS gebildet werden, sollten sie sich erst mal bewähren, so Krautwurst.
Kritik gab es auch zum Thema Schule Heldrungen /Oldisleben. Es sei jetzt in der neuen TGS bald zu eng. Die Kinder müssen in überfüllte Schulbusse wo selbst manchmal die Jüngsten stehen müssen.
Ein Anfrage der CDU zur Einhaltung der Thüringer Schulbaurichtlinie sei von der Kreisverwaltung noch nicht beantworten worden.

Einreicherin der Beschlussvorlage, Leah Kanthack, Vorsitzende JU-Kyffhäuserkreis. Nach redaktionellen Änderung wurde dieser Beschluss einstimmig gefasst:

VIELFÄLTIGE SCHULLANDSCHAFT BEWAHREN



"Schulfrieden" soll Kontinuität der pädagogischen Arbeit unterstützen

Die CDU Kyffhäuserkreis tritt dafür ein, dass

1. die weitere Einrichtung von Gemeinschaftsschulen gestoppt wird. Die bisherigen Einrichtungen sollen in den nächsten Jahren Erfahrungen sammeln, ob die Erwartungen an dieses Modell auch erfüllt werden.

2. ein "Schulfrieden" die jetzigen Schulstrukturen im Rahmen der kommenden Schulnetzplanung für 5 Jahre festschreibt. Weitere Strukturdebatten sollen damit entfallen, um die Kontinuität der pädagogischen Arbeit zu unterstützen und der Lehrerschaft Planungssicherheit zu geben. Dies trägt zu einem besseren Lernklima an unseren Schulen bei.

Begründung:

Im Kyffhäuserkreis bestehen bereits vier Gemeinschaftsschulen in staatlicher Trägerschaft: Ebeleben, Greußen, Artern und Oldisleben. Weiterhin unterhält die IBKM-Gruppe in privater Trägerschaft weitere in Heldrungen und Sondershausen. Auch das bisherige Fehlen von Lehrplänen begründet diesen Vorschlag.

Zum Vergleich: In unserem Nachbarkreis Nordhausen gibt es bisher keine einzige Gemeinschaftsschule.

Gymnasien, Regelschulen, Grundschulen und insbesondere auch unsere Förderzentren haben in der Vergangenheit ihre Leistungen und Erfolge unter Beweis gestellt. Dies müssen jetzt auch erst einmal die Gemeinschaftsschulen erbringen.

Ein "Schulfrieden" ist notwendig, da es im Kyffhäuserkreis in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen in der Schullandschaft gegeben hat: Schulschließungen, Errichtung von Gemeinschaftsschulen, Fortsetzung des Inklusionsprozesses. Insbesondere die Inklusion wird von vielen Lehrern und Eltern kritisch gesehen. Diesen Bedenken muss Rechnung getragen werden.


Beschlüsse des Kreisparteitags der CDU Kyffhäuserkreis (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Beschlüsse des Kreisparteitags der CDU Kyffhäuserkreis (Foto: Karl-Heinz Herrmann)


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- Besonders ausführlich ging Krautwurst auf das Thema der medizinischen Versorgung im Kreis ein. Klare Forderung, die zwei Standorte der Grund- und Regelversorgung in Bad Frankenhausen und Sondershausen sollen bestehen bleiben. Er mahnte an, wir sprechen nur über das Krankenhaus in Bad Frankenhausen, aber auch für Sondershausen hatte der Träger der DRK Krankenhäuser Änderung vor.

Kratwurst bemängelte auch, dass die Allgemeinärzte kam noch in den kleineren Orten präsent sind, sondern nur noch in den Städten. Die Allgemeiärzte müssen mehr für die Bürger vor Ort sein. Deshalb sollte das System aus dem Sauerland geprüft werden, was sich auch im Beschlussentwurf widerspiegelt.

Den Beschlussantrag hatte Christine Zimmer aus Artern eingereicht. Nach redaktionellen Änderungen wurde folgender Beschluss einstimmig gefasst.

MEDIZINISCHE VERSORGUNG VERBESSERN



Mittelzentrum Artern stärken, ländlichen Raum nicht vernachlässigen

Die CDU Kyffhäuserkreis tritt dafür ein, dass

1. in der Stadt Artern ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) etabliert wird. Dieses Vorhaben ist mit dem jetzigen Krankenhausträger, der DRK Krankenhausgesellschaft Thüringen-Brandenburg mbH abzustimmen.

2. das Modell der kommunalen Arztpraxen für den Kyffhäuserkreis geprüft wird.
Hierbei betreiben die Kommunen aufgrund der in kommunaler Verantwortung getragenen medizinischen Versorgung die Arztpraxen selbst. Eine Konkurrenzsituation zu niedergelassen Ärzten darf nicht entstehen.

Begründung:

Die medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Region Artern ist in den letzten Jahren permanent schlechter geworden.

Nicht nur der Verlust der Kinderärztin, die vor 4 Jahren in den Ruhestand ging, auch die Schließung der HNO-Praxis verdeutlichen diese Entwicklung. Dadurch fehlen wichtige Fachärzte, für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung. Aber auch Allgemeinmediziner haben sich in den Ruhestand verabschiedet.

Bei Betrachtung der Altersstruktur der noch praktizierenden Ärzte lässt sich schnell die Feststellung treffen, dass sich die Situation in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird. Beispielgebend ist das erst kürzlich eröffnete MVZ in der Stadt Greußen.

Zur Thematik „Kommunale Arztpraxen“ gibt es in anderen Bundesländern bereits positive Erfahrungen. Hierbei erfahren Mediziner die Vorteile des Anstellungsverhältnisses, was ihnen für die Zukunft auch andere Optionen offenlässt. Das Modell ist dank entsprechender Gesetzesänderungen rechtlich möglich. Es soll insbesondere einer Mangelversorgung im ländlichen Raum vorbeugen.
Autor: khh

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