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„Solidarisches Zusammenleben der Generationen“

Donnerstag, 10. August 2017, 19:44 Uhr
Im Jugendhilfeausschuss ging es gestern um die Umsetzung des Thüringer Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ als Modellstandort ab 2018 und Schaffung einer Personalstelle zur Planung, und der Netzwerkarbeit und Vorbereitung ab 01.09.2017...

Beschlussvorschlag:
Der Kyffhäuserkreis beteiligt sich am Thüringer Landesprogramm „Solidarisches Zusammen-
leben der Generationen“ als Modellstandort ab 2018 und richtet dafür eine Stelle zur Planung, Netzwerkarbeit und Vorbereitung ab 01.09.2017 ein.

Bei einer Enthaltung wurde dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Für den Landkreis entstehen lt. Fördermittelantrag und Darstellung des Sachverhaltes durch das Fachamt keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Alle außerplanmäßigen Ausgaben in 2017 bzw. 2018 können durch Fördermittel oder bereits vorhandenen Eigenmittel aus dem Kreishaushalt abgedeckt werden.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Die Lebenslagen von Familien haben sich insbesondere in den letzten Jahren stark verändert, neben den vorhandenen Angeboten, die es unbedingt zu erhalten gilt, muss künftig auch auf neue Bedarfe reagiert werden. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie möchte mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ zukünftig mit familienunterstützenden Leistungen die Kommunen bei der Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zieles, Familien in ihren individuellen Bedürfnissen zu stärken, unterstützen.

Das Thüringer Landesprogramm orientiert sich dabei an Zielstellungen, die wir bereits über das Audit- Familiengerechter Landkreis angearbeitet haben und die Handlungsfelder:

1. Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit
2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
3. Bildung und Erziehung
4. Beratung und Unterstützung
5.Wohnumfeld und Wohnqualität
6. Dialog der Generationen
umfasst.

Der Kyffhäuserkreis hat sich in einem Interessenbekundungsverfahren als Modellstandort für dieses Landesprogramms beworben und den Zuschlag erhalten, d.h. das Altenburger Land
und der Kyffhäuserkreis werden das Landesprogramm ab 2018 umsetzen können. Alle anderen Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte haben ab 2019 die Möglichkeit der Beteiligung. Der Kyffhäuserkreis soll nach mündlicher Aussage des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie jährlich 478.000,00 Euro vom Land erhalten.

Diese Summe wurde nach Einwohnerzahlen, Abhängigkeitsquote (unter 20 Jährige und über
65 Jährige), SGB II-, SGB XII- und Asylquote und Flächenkomponente berechnet. Der notwendige Eigenanteil von 30% wird in Form eines Zuschusses an die Erziehungs-, Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstelle zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird seit 1994 vom Kreis gezahlt und ist vertraglich geregelt. Es handelt sich um eine Pflichtleistung nach § 28 SGB VIII. Somit sind keine zusätzlichen Mittel des Landkreises zur Kofinanzierung notwendig.

Die Aufteilung auf die einzelnen Haushaltsstellen kann erst gemacht werden, wenn ein
Umsetzungskonzept für den Kyffhäuserkreis erstellt wurde.
Außerdem ermöglicht das Land Thüringen, dass ab 01.09.2017 ein Sozialplaner angestellt
werden kann, der in voller Höhe vom Land finanziert wird. Dieser außerplanmäßigen Ausgabe in 2017 in Höhe von 28.880,00 Euro, gedeckt durch Fördermittel vom Freistaat, kann zugestimmt werden.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khh

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