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Mo, 18:47 Uhr
17.09.2018
Meldung aus der Wirtschaftswelt

Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig

Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns - jeder zehnte Fall auffällig. Dazu vom Zoll diese Meldung...

Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe. Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch. In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug vo Sozialleistungen.

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Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Erfurt befragten an beiden Tagen 210 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (145 in Thüringen und 65 in Südwestsachsen) über 1.500 Personen (900 in Thüringen und über 600 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten 277 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch (178 in Thüringen und 99 in Südwestsachsen).

Insgesamt wurden fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren (drei in Thüringen und zwei in Südwestsachsen) eingeleitet, davon zwei wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz (ein Verfahren in Thüringen und ein Verfahren in Südwestsachsen). In den übrigen Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber gegen die Sofortmeldepflicht verstoßen haben oder Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigten.

In 87 Fällen (61 in Thüringen und 26 in Südwestsachsen) sind weitere Sachverhaltsaufklärungen notwendig.
Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, zur illegalen Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Im Bezirk des Hauptzollamtes Erfurt (zuständig für Thüringen sowie für die Landkreise Zwickau, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Teile des Landkreises Mittelsachsen sowie für die Stadt Chemnitz) prüften die Zöllnerinnen und Zöllner an beiden Tagen insbesondere im Einzelhandel, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und in der Fleischwirtschaft.
Autor: khh

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