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Do, 04:36 Uhr
21.06.2018
Meldung aus dem Landratsamt

Noch nicht genügend Schöffen gefunden

Bei dem Amtsgericht Nordhausen (Schöffengericht) und Landgericht Mühlhausen (Strafkammer) wirken ehrenamtliche Richter als Schöffen an der Rechtsprechung mit. Und die müssen aus der Bevölkerung gefunden werden. Nicht überall eine leichte Aufgabe...

Die Schöffen werden für fünf Jahre durch einen Schöffenwahlausschuss gewählt. Entsprechend der Gemeindegröße wird die zu stellende Anzahl an Schöffen festgelegt. Für den Kyffhäuserkreis liegt diese Zahl bei 93, wie kn im Landratsamt erfahren hat. Deshalb wurde auch eine Aufschlüsselung vorgenommen, welche Gemeinde wie viele Schöffen stellen sollte.

Dau kommt noch, dass eine Reihe Nebenschöffen benannte werden müssen (rund 30 für den Kyffhäuserkreis) die dann einspringen, wenn die ursprünglichen Schöffen verhindert sind, zum Beispiel wegen Krankheit.

Dazu muss man wissen, wer als Schöffe bestätigt wird erhält einen Jahresplan, zu welchen Einsätzen an welchen der beiden Gerichte herangezogen wird. Es sind in der Regel zwei bis drei Einsätze pro Jahr, die aber je nach Verhandlungsgegenstand einen Tag oder auch mehrere Tage dauern kann. Bestätigte Schöffen erhalten den ersten Plan für 2019. Da die Zahl der Ausfälle recht hoch ist,

Damit die Bürgermeister einen Überblick erhalten wie viele Schöffen aus ihrer Gemeinde erwartet werden, gab es entsprechend der Einwohnerzahl eine Aufschlüsselung. Auch wenn noch bis 31.7. etwas Zeit ist, gibt es doch gravierende Unterschiede in der Bereitschaft Schöffen zu werden. Während es zum Beispiel in den Städten, besonders Sondershausen recht gut aussieht, hängen die kleineren Gemeinden etwas zurück.
Noch nicht genügend Schöffen gefunden (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)
Noch nicht genügend Schöffen gefunden (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)

Von der Sollstärke 93 ist man in Summe mit 90 gar nicht soweit entfernt, aber von der Reserve, den Hilfsschöffen fehlen jetzt noch rund 30 freiwillige Schöffen. Stand: 14.06.2018

Das Amtsgericht Sondershausen und das Landratsamt Kyffhäuserkreis, beide koordinieren die Schöffenwahl, rufen deshalb die Bürger auf, sich als Schöffen zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund

Für die neue Amtsperiode ab Januar 2019 werden thüringenweit insgesamt 1.753 Schöffinnen und Schöffen.

Schöffen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der
Hauptverhandlung mitwirken. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung
einbringen. Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich.

Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können. Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen Sitzungsdienst.

Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen. Zur weiteren Information über das Schöffenamt hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine Informationsbroschüre aufgelegt.
Grundsätzlich kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden. Eine
besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt.

Freistellung von der Arbeit
Arbeitsstellen? sind gesetzlich verpflichte eine oder einen Schöffen für die Dauer der Sitzungstätigkeit freizustellen In § 45 Absatz 1a des Deutschen Richtergesetzes ist festgelegt:Niemand darf in der Übernahme oder Ausübung des Amtes als ehrenamtlicher Richter beschränkt oder wegen der Übernahme der Ausübung des Amtes benachteiligt werden. Ehrenamtliche Richter sind für die Zeit ihrer Amtstätigkeit von ihrem Arbeitgeber von der Arbeitsleistung frei zu stellen.
Die Freistellungsverpflichtung trifft sämtlich Arbeitgebende, gleich ob das Arbeitsverhältnis einem privaten, einem öffentlichen einem kirchlichen oder einem karikativen Arbeitgeber
eingegangen wurde.


Auszug aus www.thueringen.de


Der jeweilige Schöffenwahlausschuss prüft etwaige Einsprüche gegen die aufgestellten Kandidaten für das Amt eines Schöffen bzw. Jugendschöffen. Aus der berichtigten Vorschlagsliste wählt der Ausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen.
Autor: khh

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