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Mi, 17:58 Uhr
18.04.2018

Hinweis der Thüringer Steuerverwaltung für Vereine

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 muss Steuererklärung authentifiziert abgegeben werden. Dazu diese Meldung...

Start und Hinweise auf dem Steuerportal www.elster.de/elsterweb/infoseite/vereine

‚In den nächsten Wochen auf www.elster.de registrieren‘, raten die Thüringer Finanzämter den Verantwortlichen der gemeinnützigen Vereine im Freistaat. Denn diese sind laut Bundesrecht ab dem Veranlagungszeitraum 2017 verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch authentifiziert einzureichen.

Um eine Steuerklärung elektronisch authentifiziert an das zuständige Finanzamt übersenden zu können, ist eine Zertifikatsdatei erforderlich. Diese wird als Download zur Verfügung gestellt, nachdem sich der Steuerpflichtige auf www.elster.de registriert hat. Die Registrierung erfolgt in mehreren Schritten und dauert etwa zwei Wochen, da aus Sicherheitsgründen die notwendigen Aktivierungsdaten nicht nur per E-Mail, sondern auch auf dem Postweg übersandt werden.

Die Steuererklärung der Vereine kann in diesem Jahr bis zum 31. August abgegeben werden. Zudem weisen die Thüringer Finanzämter auf zwei Änderungen bei den Steuererklärungsvordrucken hin: So sind Angaben aus dem bisherigen Vordruck zur Veranlagung von steuerbefreiten Körperschaften ab dem Veranlagungszeitraum 2017 in die Körperschaftsteuererklärung KSt 1 integriert. Steuerbefreite Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gemäß §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dienen, müssen zudem die „Anlage Gem“ beim Finanzamt einreichen. Dies gilt auch für Sportvereine, die bisher eine gesonderte Anlage „Sportvereine“ abgegeben haben.

Gegenwärtig sind prinzipiell alle Unternehmerinnen und Unternehmer zur elektronischen Abgabe verpflichtet. Aber auch 70 Prozent der Einkommensteuererklärungen von Bürgerinnen und Bürgern gehen in Thüringen bereits elektronisch bei den Finanzämtern ein.

Für die Fälle, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet, können die neuen Vordrucke im Finanzamt abgeholt werden.
Autor: khh

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