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Mi, 09:51 Uhr
21.02.2018
Meldungen aus der Region

Ca. 60.000 € zu viel berechnet

Im letzten Jahr wurden auch in der Gemeinde Oldisleben/OT Sachsenburg Straßenausbaubeiträge für den Ausbau Fußweg und Straßenlampen erhoben. Und es gab Überraschungen, wie kn aus dieser Meldung erfuhr...

Nicht schlecht staunten die Beitragszahler über den stolzen Preis, den jeder einzelne Anlieger zu bezahlen hatte. Nach dem Widerspruch eingelegt und die Baurechnungen eingesehen wurden, stellten wir so einiges fest, was unserer Meinung falsch war. Deshalb wurde Widerspruch eingelegt. Es wurde den Beitragszahlern ca. 60 T € mehr in Rechnung gestellt und Gemeindegrundstücke, die während des Ausbaus verändert wurden, bei der Neuberechnung bessergestellt, als zuvor.

Die 60 T € wurden zurückgerechnet und die Grundstückseigentümer bekamen das zu viel bezahlte Geld zurück. Unberücksichtigt dabei blieben die falsch berechnenden gemeindeeigenen Grundstücke, die während der Baumaßnahme verändert wurden. Die Kommune bekam für den Ausbau Fördermittel vom Straßenbauamt Nordthüringen und, obwohl in dieser Fördermittelrichtlinie unter anderem steht.

„Erfolgt der Um-, bzw. Ausbau von Straßen, die sich in der Baulast der Gemeinde befinden, mit FÖM nach dieser Richtlinie, sind bei der Festsetzung der zuwendungsfähigen Kosten aus Gründen der Gleichbehandlung aller Zuwendungsempfänger und zur Reduzierung des verwaltungstechnischen Aufwandes generell folgende Beiträge im Vomhundertsatz der übrigen zuwendungsfähigen Kosten als Straßenausbaubeiträge der Anlieger zu unterstellen für a) Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen, (dazu gehören Gehweg, Parkeinrichtungen, Radwege, Entwässerung, Stützmauern, Straßenbegleitgrün) 55 % v. H. Generell wird auf die Anlagen zum Zuwendungsbescheid (Allgemeine und besondere Nebenbestimmungen) hingewiesen.“

konnten die betroffenen Grundstücksanlieger in ihrem Beitragsbescheid nicht nachvollziehen, ob die Fördermittelrichtlinie tatsächlich so umgesetzt wurde. Bei einer Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen wurde ich das Gefühl nicht los, dass ein Ratsmitglied aus der Gemeinde Oldisleben dem Bauamt bestimmt, was in die Kalkulation mit aufgenommen und wie berechnet werden durfte. Ebenso hatte ich den Eindruck, dass derjenige davon überzeugt war, die gemeindeeigenen Grundstücke besser berechnen zu lassen, weil während der Straßenausbaumaßnahme die darauf stehenden Häuser abgerissen wurden. Das ist falsch – laut ThürKAG muss der Zustand berechnet werden, der vor dem Ausbau da war.

Doris Weber
Vereinsvorsitzende von Haus & Grund Heldrungen u. Umgebung e. V.
Autor: khh

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