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Mi, 08:59 Uhr
13.12.2017
Meldung aus dem Landratsamt

Zur „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017- 2020

Um die Prioritäre Auflistung der Anträge auf eine Zuwendung im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017- 2020 und des Landesinvestitionsprogramms „Kindertageseinrichtungen“ 2017- 2018 ging es jüngst im Jugendhilfeausschuss...


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Vorlage der Verwaltung des Jugendamtes zur prioritären Auflistung der Anträge auf eine Zuwendung im Rahmen der obengenannten Förderprogramme.

In der Anlage finden Sie die Übersicht, welche Einrichtung wie viel erhält:
Tabelle Kita - Invest

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Ziel der Investitionsprogramme von Land und Bund ist die Schaffung und die Ausstattung von Betreuungsplätzen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege durch Förderung entsprechender Investitionen. Hierfür stehen dem Freistaat Thüringen insgesamt 28.567.422,00 € an Bundesmitteln sowie 10.000.000,00 € an Landesmitteln zur Verfügung. Dem Kyffhäuserkreis stehen davon 914.157,50 € Bundesmittel und 304.000,00 € Landesmittel zur Verfügung.

Über das Bundesprogramm können lediglich zusätzliche Plätze gefördert werden. Zusätzliche Betreuungsplätze sind solche, die entweder neu entstehen oder die solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden. Investitionen in diesem Sinne sind Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen.

Die Fördermodalitäten zum Bundesprogramm sind in der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 für den Freistaat Thüringen geregelt.
Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge sowie die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt über das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).

Die Fördermodalitäten zum Landesprogramm sind in der Förderrichtlinie zum Landesinvestitionsprogramm „Kindertageseinrichtungen“ 2017- 2018 geregelt. Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge sowie die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt über die GfAW.

Der Zuwendungsantrag ist von den Gemeinden beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) einzureichen und wird von dort mit Stellungnahme und Förderpriorität an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bzw. die GfAW weitergeleitet.
Das TMBJS bzw. die GfAW entscheiden über die Vergabe der Mittel an die Antragsteller (Gemeinden) direkt.

Die Zuwendungsanträge für die gesamten Maßnahmen waren bis zum 01.11.2017 beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Stellungnahme und Bestätigung der Förderpriorität durch den Jugendhilfeausschuss einzureichen.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat die Anträge aufgelistet und entsprechend bewertet.
Alle Maßnahmen sind der Tischvorlage zu entnehmen.

Autor: khh

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