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Mo, 20:03 Uhr
11.12.2017
Meldung aus dem Landratsamt

Erweiterung beschlossen und mehr

Im Jugendhilfeausschuss, mit kuriosem Beginn, ging es heute unter andeream um die Aufnahme der Kreiselternsprecherin für Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und um die Beschlussfassung zum Jugendhilfeplan des Kyffhäuserkreises "Teilfachplan Hilfen zur Erziehung 2018- 2022"...

Zu Beginn der Ausschusssitzung musste erst mal geklärt werden, wer die heutige Sitzung des Jugendhilfeausschusses leiten soll. Cornelia Kraffzick als Vorsitzende war kurzfristig erkrankt, der Stellvertreter Andreas Gothe nicht anwesend und die Landrätin noch nicht eingetroffen, weil sich ein Termin bei einem Gespräch mit Jugendlichen das Gymnasiums zu politischen Fragen verzögert hatte.

Einstimmig wurde Babett Pfefferlein (B90/Die Grünen) dazu mit einstimmiger Mehrheit "verdonnert", die Leitung zu übernehmen.

Zuerst ging es um die Aufnahme der Kreiselternsprecherin für Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig, die Kreiselternsprecherin für Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis als beratendes Mitglied gem. § 3 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises in den Jugendhilfeausschuss aufzunehmen.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Es liegt der Verwaltung des Jugendamtes ein Antrag auf beratende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Kreiselternsprecherin für Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis, Frau Anna Keyser (Foto), vom 20.11.2017 vor.

Erweiterung beschlossen und mehr (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Erweiterung beschlossen und mehr (Foto: Karl-Heinz Herrmann)


Nach Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises vom 17.07.2008 zuletzt geändert am 27.08.2015 kann nach § 3 Abs. 3der Jugendhilfeausschuss weitere, als die unter Abs. 2 a) bis f) und Abs. 3 a) bis i) aufgelisteten Mitglieder, hinzuziehen.

Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes begrüßt die Aufnahme eines weiteren beratenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss, da damit der Bereich der Kindertagesstätten, dessen Aufgabenbereich klar im § 22 ff. SGB VIII für den öffentlichen Jugendhilfeträger geregelt ist, besser vertreten ist.



Anschließend ging es um die Beschlussfassung zum Jugendhilfeplan des Kyffhäuserkreises "Teilfachplan Hilfen zur Erziehung 2018- 2022".

Der Jugendhilfeausschuss beschloss den Jugendhilfeplan „Teilfachplan Hilfen zur Erziehung“ für die Jahre 2018- 2022.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Mit dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) wird dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine umfassende Planungsverpflichtung auferlegt.
Nach § 79 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.
Diese Gesamtplanungsverantwortung soll gewährleisten, „dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch
1. die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen…" und
„2. eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von § 79 a erfolgt“ (§ 79, Abs. 2 SGB VIII).

Im § 80 Abs. 1 SGB VIII wird der Inhalt der Jugendhilfeplanung näher bestimmt:

„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung

1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.“

Der Kyffhäuserkreis versteht Jugendhilfeplanung als ein Instrument der systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe. Dies mit dem Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und das Recht der Kinder und Jugendlichen auf eine Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten umzusetzen (§ 1 SGB VIII). Jugendhilfe soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Der beschlossene Teilfachplan „Hilfen zur Erziehung“ besitzt bis zum 31.12.2017 seine Gültigkeit. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom 30.11.2016 wurde der Teilfachplan „Hilfen zur Erziehung“ 2012- 2016 für das Jahr 2017 verlängert.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat die freien Träger der Jugendhilfe frühzeitig, im Rahmen des Arbeitskreises „Erzieherische Hilfen“ beteiligt. Sie waren in die Erarbeitung der Zielstellungen des Teilfachplanes aktiv eingebunden. In kooperativer Zusammenarbeit erklärten sie sich bereit an den beschriebenen Aufgabenstellungen im kommenden Teilfachplan mitzuwirken.
Veränderungen im Vergleich zum vorherigen Plan erfolgten insbesondere bei Maßnahmen der Qualitätsentwicklung, der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, den Maßnahmen zum Kinderschutz und der Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen.

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gebeten, dem vorliegenden Teilfachplan „Hilfen zur Erziehung“ seine Zustimmung zu erteilen.


Zur Begründung wurden den Mitgliedern einige Punkte (siehe Bildergalerie) erläutert.
Teilfachplan Hilfen zur Erziehung 2018- 2022 (Foto: Karl-Heinz Herrmann/Landratsamt)
Teilfachplan Hilfen zur Erziehung 2018- 2022 (Foto: Karl-Heinz Herrmann/Landratsamt)
Teilfachplan Hilfen zur Erziehung 2018- 2022 (Foto: Karl-Heinz Herrmann/Landratsamt)
Teilfachplan Hilfen zur Erziehung 2018- 2022 (Foto: Karl-Heinz Herrmann/Landratsamt)
Teilfachplan Hilfen zur Erziehung 2018- 2022 (Foto: Karl-Heinz Herrmann/Landratsamt)
Teilfachplan Hilfen zur Erziehung 2018- 2022 (Foto: Karl-Heinz Herrmann/Landratsamt)
Autor: khh

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