Fr, 00:08 Uhr
06.10.2017
Kommunalpolitiker äußern sich
"EINSATZ lohnt sich"
SPD Sondershausen setzt sich für Kontrolle des Kinder- und Jugendschutzes ein. Dazu erreichte kn diese Meldung...
Einsatz lohnt sich. Wir haben uns vor einigen Wochen zum Kinder- und Jugendschutz an die Führung der Stadtverwaltung Sondershausen gewandt.
Nach dem Thüringer Spielhallengesetz dürfen Spielhallen nicht in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden oder in unmittelbarer Nähe von Suchtberatungsstellen oder vergleichbaren sozialen Einrichtungen betrieben werden.
Wir haben nachgefragt, ob diese Anforderung in Sondershausen überprüft worden ist. Wir haben ganz konkret nachgefragt, ob die Stadtverwaltung die Voraussetzungen zum Betreiben sämtlicher Spielhallen in unserer Stadt kontrolliert hat.
Wir haben zudem nachgefragt, ob die Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 Thüringer Spielhallengesetz bezüglich bestimmter einzuhaltender Anforderungen nach § 3 durch nochmalige Verlängerung ggf. eine Befreiung erteilt hat. Laut dem Antwortschreiben der Stadtverwaltung vom 26.09.2017 haben alle in Sondershausen tätigen Erlaubnisinhaber einen Befreiungsantrag gestellt. Diesen sei auch durch die zuständige Behörde stattgegeben worden, weil die Durchsetzung der Bestimmungen nach dem Thüringer Spielhallengesetz für die Spielhallenbetreiber existenzbedrohend sei und überdies nur geringe Gefahren ausgingen.
Dieser Aussage steht jedoch gegenüber, dass Glücksspielsucht oder das sogenannte Pathologische Glücksspiel, laut der Bundesdrogenbeauftragten Marlene Mortler eine ernste Suchterkrankung sei, die für die Betroffenen und ihre Familien eine große psychische Belastung bedeute, sie häufig in den wirtschaftlichen Ruin treibe und damit ganze Familien zerstöre. Laut Thüringer Fachstelle "GlücksSpielSucht" hätten etwa 10.000 Thüringer ein Problem mit dem Glückspiel.
Werden hier am Ende Einzelinteressen über die Interessen der Allgemeinheit, nämlich über den Kinder- und Jugendschutz gestellt?
Wir haben die Stadtverwaltung aufgefordert, entsprechende Werbemittel entfernen zu lassen, beispielsweise den Namen Casino wie es das Gesetz fordert. Auf unsere Anregung werden nun die von uns kritisierten Werbemittel aller Spielhallen in Sondershausen entfernt, beziehungsweise geändert. Wie aus der Antwort des Bürgermeisters Joachim Kreyer hervorgeht, seien nun entsprechende Aufträge erteilt worden. Diesen Schritt begrüßen wir nachdrücklich. Es muss unser Bestreben sein, unsere Kinder, vom Glücksspiel fern zu halten, dies sieht ebenso der Gesetzgeber vor.
Im Rahmen unserer gemeinsamen Kampagne für eine familienfreundliche Kommune nehmen wir auch dieses Thema in den Fokus, um familiengerechte Rahmenbedingungen zu diskutieren, gestalten, zu fördern und zu unterstützen. Das stete Bemühen um familienfreundlichen und lebensphasenorientierten Lebensraum ist Teil des von uns angestoßenen Stadtentwicklungsprozesses, den wir anhand dieser konstruktiven Dialoge fortlaufend begleiten und gestalten werden.
Ortsverein Sondershausen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Autor: khhEinsatz lohnt sich. Wir haben uns vor einigen Wochen zum Kinder- und Jugendschutz an die Führung der Stadtverwaltung Sondershausen gewandt.
Nach dem Thüringer Spielhallengesetz dürfen Spielhallen nicht in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden oder in unmittelbarer Nähe von Suchtberatungsstellen oder vergleichbaren sozialen Einrichtungen betrieben werden.
Wir haben nachgefragt, ob diese Anforderung in Sondershausen überprüft worden ist. Wir haben ganz konkret nachgefragt, ob die Stadtverwaltung die Voraussetzungen zum Betreiben sämtlicher Spielhallen in unserer Stadt kontrolliert hat.
Wir haben zudem nachgefragt, ob die Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 Thüringer Spielhallengesetz bezüglich bestimmter einzuhaltender Anforderungen nach § 3 durch nochmalige Verlängerung ggf. eine Befreiung erteilt hat. Laut dem Antwortschreiben der Stadtverwaltung vom 26.09.2017 haben alle in Sondershausen tätigen Erlaubnisinhaber einen Befreiungsantrag gestellt. Diesen sei auch durch die zuständige Behörde stattgegeben worden, weil die Durchsetzung der Bestimmungen nach dem Thüringer Spielhallengesetz für die Spielhallenbetreiber existenzbedrohend sei und überdies nur geringe Gefahren ausgingen.
Dieser Aussage steht jedoch gegenüber, dass Glücksspielsucht oder das sogenannte Pathologische Glücksspiel, laut der Bundesdrogenbeauftragten Marlene Mortler eine ernste Suchterkrankung sei, die für die Betroffenen und ihre Familien eine große psychische Belastung bedeute, sie häufig in den wirtschaftlichen Ruin treibe und damit ganze Familien zerstöre. Laut Thüringer Fachstelle "GlücksSpielSucht" hätten etwa 10.000 Thüringer ein Problem mit dem Glückspiel.
Werden hier am Ende Einzelinteressen über die Interessen der Allgemeinheit, nämlich über den Kinder- und Jugendschutz gestellt?
Wir haben die Stadtverwaltung aufgefordert, entsprechende Werbemittel entfernen zu lassen, beispielsweise den Namen Casino wie es das Gesetz fordert. Auf unsere Anregung werden nun die von uns kritisierten Werbemittel aller Spielhallen in Sondershausen entfernt, beziehungsweise geändert. Wie aus der Antwort des Bürgermeisters Joachim Kreyer hervorgeht, seien nun entsprechende Aufträge erteilt worden. Diesen Schritt begrüßen wir nachdrücklich. Es muss unser Bestreben sein, unsere Kinder, vom Glücksspiel fern zu halten, dies sieht ebenso der Gesetzgeber vor.
Im Rahmen unserer gemeinsamen Kampagne für eine familienfreundliche Kommune nehmen wir auch dieses Thema in den Fokus, um familiengerechte Rahmenbedingungen zu diskutieren, gestalten, zu fördern und zu unterstützen. Das stete Bemühen um familienfreundlichen und lebensphasenorientierten Lebensraum ist Teil des von uns angestoßenen Stadtentwicklungsprozesses, den wir anhand dieser konstruktiven Dialoge fortlaufend begleiten und gestalten werden.
Ortsverein Sondershausen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
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