Mo, 17:40 Uhr
18.09.2017
Landespolitiker äußern sich
Zur Einstweiligen Anordnung der CDU-Fraktion Thüringen
Das Sondershäuser CDU-Landtagsmitglied Manfred Scherer: Gericht hat in der Sache nicht entschieden...
Die CDU-Landtagsfraktion hält an ihrer Auffassung fest, dass der von Rot-Rot-Grün geplante Zwischenbericht zum Immelborn-Untersuchungsausschuss keinen Wertungsteil enthalten darf. Das erklärte der Obmann der Fraktion in diesem Ausschuss, Manfred Scherer, zu der heute veröffentlichten Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu einem Antrag, mit dem die CDU eine Wertung im Zwischenbericht verhindern wollte.
Das Gericht hat den Antrag auf einstweilige Anordnung aus formalen Gründen zurückgewiesen. Es erklärte ausdrücklich, damit komme es auf die Frage, ob der Zwischenbericht einen Wertungsteil enthalten dürfe, gar nicht mehr an. "In der Sache hat das Gericht nicht entschieden. Die Frage bleibt schlicht offen", so Scherer.
Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse im Vorfeld der Landtagswahlen von 2014 sein Amt missbraucht hat, um dem damaligen Thüringer Innenminister Jörg Geibert politisch zu schaden.
Rot-Rot-Grün will mit dem geplanten Zwischenbericht bereits eine Wertung abgeben. Das wollte die CDU-Fraktion mit einem Antrag beim Thüringer Verfassungsgerichtshof verhindern. "Es ging uns nicht darum, den Zwischenbericht als solchen zu verhindern, auch wenn wir keinen Sinn darin sehen. Wir haben uns lediglich gegen Bewertungen zum jetzigen Zeitpunkt gewandt", erläuterte Scherer. "Auch ein Strafgericht fällt ja nicht mitten im Prozess ein vorläufiges Urteil, bevor die Beweisaufnahme beendet sei", fügte er abschließend hinzu.
Autor: khhDie CDU-Landtagsfraktion hält an ihrer Auffassung fest, dass der von Rot-Rot-Grün geplante Zwischenbericht zum Immelborn-Untersuchungsausschuss keinen Wertungsteil enthalten darf. Das erklärte der Obmann der Fraktion in diesem Ausschuss, Manfred Scherer, zu der heute veröffentlichten Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu einem Antrag, mit dem die CDU eine Wertung im Zwischenbericht verhindern wollte.
Das Gericht hat den Antrag auf einstweilige Anordnung aus formalen Gründen zurückgewiesen. Es erklärte ausdrücklich, damit komme es auf die Frage, ob der Zwischenbericht einen Wertungsteil enthalten dürfe, gar nicht mehr an. "In der Sache hat das Gericht nicht entschieden. Die Frage bleibt schlicht offen", so Scherer.
Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse im Vorfeld der Landtagswahlen von 2014 sein Amt missbraucht hat, um dem damaligen Thüringer Innenminister Jörg Geibert politisch zu schaden.
Rot-Rot-Grün will mit dem geplanten Zwischenbericht bereits eine Wertung abgeben. Das wollte die CDU-Fraktion mit einem Antrag beim Thüringer Verfassungsgerichtshof verhindern. "Es ging uns nicht darum, den Zwischenbericht als solchen zu verhindern, auch wenn wir keinen Sinn darin sehen. Wir haben uns lediglich gegen Bewertungen zum jetzigen Zeitpunkt gewandt", erläuterte Scherer. "Auch ein Strafgericht fällt ja nicht mitten im Prozess ein vorläufiges Urteil, bevor die Beweisaufnahme beendet sei", fügte er abschließend hinzu.
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