Mi, 18:49 Uhr
06.09.2017
Aus dem Kreisausschuss
Ernennung Kreisbrandmeister
Im Kreisausschuss ging es heute um die Ernennung eines neuen Kreisbrandmeister, weil der bisherige Kreisbrandmeister aus Altersgründen ausgeschieden ist...
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, aufgrund des § 16 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBl.S.22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159), Herrn Sven Linke mit Wirkung vom 01.10.2017 zum Kreisbrandmeister zu ernennen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Auf der Grundlage des § 16 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeister ernannt worden. Sie unterstützen den Kreisbrandinspektor bei der Betreuung der städtischen und gemeindlichen Feuerwehren.
Herr Frank Blumhagen hatte diese Funktion bisher im Bereich Artern übernommen. Er schied im Frühjahr dieses Jahres aus Altergründen aus.
Als Nachfolger wurde durch den Kreisbrandinspektor Herr Sven Linke vorgeschlagen. Er besitzt die erforderliche Qualifikation zum Verbandsführer und wird von allen Feuerwehren des Bereiches Artern unterstützt. Er ist derzeit schon als Ortsbrandmeister in der Freiwilligen Feuerwehr Ritteburg/Kalbsrieth ehrenamtlich tätig.
Diskussionen gab es nicht.
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, aufgrund des § 16 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBl.S.22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159), Herrn Sven Linke mit Wirkung vom 01.10.2017 zum Kreisbrandmeister zu ernennen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Auf der Grundlage des § 16 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeister ernannt worden. Sie unterstützen den Kreisbrandinspektor bei der Betreuung der städtischen und gemeindlichen Feuerwehren.
Herr Frank Blumhagen hatte diese Funktion bisher im Bereich Artern übernommen. Er schied im Frühjahr dieses Jahres aus Altergründen aus.
Als Nachfolger wurde durch den Kreisbrandinspektor Herr Sven Linke vorgeschlagen. Er besitzt die erforderliche Qualifikation zum Verbandsführer und wird von allen Feuerwehren des Bereiches Artern unterstützt. Er ist derzeit schon als Ortsbrandmeister in der Freiwilligen Feuerwehr Ritteburg/Kalbsrieth ehrenamtlich tätig.
Diskussionen gab es nicht.
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