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So, 11:24 Uhr
06.08.2017
Rechte und Pflichten

Keine Überraschungen bei der Taxifahrt

Sie werden tagtäglich millionenfach genutzt und gehören zum Bild einer jeden Großstadt einfach dazu: Taxis. Damit bei der nächsten Taxifahrt auch alles gut geht, erläutert Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, im Folgenden Rechte und Pflichten von Fahrern und Fahrgästen...

Müssen Fahrgäste immer das erste Taxi in der Reihe nehmen?

„Allgemein unterliegen Taxiunternehmen und ihre Fahrer dem Personenbeförderungsgesetz – sämtliche Verordnungen sind darin niedergeschrieben“, so Mingers. Die Ordnung für Taxis an Haltestellen wird von der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. „Wartet dort mehr als ein Taxi, so greift der Grundsatz der sogenannten Vertragsfreiheit und der Fahrgast kann selbst entscheiden, welches Fahrzeug er wählt. Es besteht also keine Pflicht, das erste Taxi in der Reihe zu nehmen“, erklärt der Rechtsexperte.

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Dürfen Taxifahrer einen Kunden ablehnen?

Klar ist: Taxifahrer fahren ungerne nur kurze Strecken. Fakt ist aber auch: Ein Taxifahrer muss den Fahrgast befördern, egal, wie kurz die Fahrt ist. Laut BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) gilt eine sogenannte Beförderungspflicht, die nur dann nicht greift, wenn der Fahrgast die Sicherheit und Ordnung des Taxibetriebs gefährdet. „Diese Pflicht besteht aber nur innerhalb eines festgelegten Bereichs, der durch Städte und Länder bestimmt ist. Sieht ein Kunde eine Fahrt außerhalb dieses Bereichs vor, darf der Fahrer ihn ablehnen“, merkt Mingers an.

Muss für einen Umweg gezahlt werden?

Taxifahrer müssen ihre Kunden auf dem kürzesten Weg ans Ziel befördern. Nur dann, wenn der Fahrgast ausdrücklich eine andere Strecke wünscht oder seine Erlaubnis eingeholt wird, darf eine andere Route gewählt werden.

Welche Fahrtkosten sind zulässig?

„Der Preis für eine Taxifahrt ist örtlich festgelegt – es ist untersagt, mehr oder weniger zu verlangen“, so der Rechtsanwalt. In der Regel setzt sich der Preis aus einem Grundpreis und der Pauschale pro Kilometer zusammen. „Es ist zudem üblich, eine Pauschale für die Anfahrt zu berechnen und auch mit Zuschlägen für Wartezeiten oder Großraumtaxis ist zu rechnen. Je nach Tageszeit kann der Preis variieren.“

Ist es erlaubt im Taxi zu rauchen?

Spätestens seit dem Erlass des Bundesnichtraucherschutzgesetzes 2007 gilt ein absolutes Rauchverbot in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs. Kunden eines Taxiunternehmens müssen also auf ihre Zigarette verzichten und auch Taxifahrer dürfen während Pausen oder Leerfahrten nicht mehr im Auto rauchen. Ist ein Rauchgeruch im Taxi festzustellen, hat der Kunde das Recht, dieses ablehnen.

Welches Gepäck darf mitgenommen werden?

„Fahrgästen muss es möglich sein, bis zu 50 kg Gepäck im Taxi mitzu- nehmen. Auch bei mehr Gepäck ist der Taxifahrer dazu verpflichtet, zu- mindest zu versuchen, das Fahrzeug zu beladen“, erklärt Mingers. Hau- stiere müssen, genau wie Menschen, nur dann mitgenommen werden, in- sofern sie die Sicherheit nicht gefährden und andere Fahrgäste nicht be- lästigen. Auf dem Sitz dürfen sie aber nicht transportiert werden. In man- chen Tarifbestimmungen sind außerdem Zuschläge für den Transport von Tieren festgelegt.

Wo können sich Fahrgäste beschweren?

War die Fahrt nicht zufriedenstellend, so sollte die Ordnungsnummer des genutzten Taxis notiert werden – diese steckt unten rechts an der Heckscheibe. Zudem ist es sinnvoll, die Quittung aufzubewahren. Für eine Beschwerde kann man sich mit den Daten dann an die Zentrale des Unternehmens oder die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Quelle: www.mingers-kreuzer.de
Autor: red

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