Mi, 22:35 Uhr
02.08.2017
Meldung aus der Wirtschaftswelt
Neues Arbeitgeberangebot
Aber noch kein Abschluss im Einzel- und Versandhandel Mitteldeutschland, so die Meldung der Gewerkschaft ver.di!...
Ver.di besteht auf stärkere Anhebung der unteren Einkommensgruppen und auf Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder
In der 3. Verhandlungsrunde für den Einzel- und Versandhandel in Mitteldeutschland liegt ein neues Angebot auf dem Verhandlungstisch. Die Arbeitgeber boten eine Erhöhung der Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen um 2,3 % zum 1.8.2017 und um 2 % zum 1.6.2018 an. Des Weiteren boten sie eine Einmalzahlung von 50 € für eine Vollzeitkraft an. Die Allgemeinverbindlichkeit wird von den Arbeitgebern weiter abgelehnt, keine Verhandlungsbereitschaft gab es zum Thema überproportionale Erhöhung der unteren Gruppen und Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder. Die ver.di Tarifkommission hat dem Angebot nicht zugestimmt und sieht weiteren Verhandlungsbedarf.
Die Arbeitgeber haben sich zu ihrem letzten Angebot deutlich bewegt. Sicherlich auch eine Reaktion auf die vielen Streiks in den letzten Wochen, so ver.di Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago. Leider gab es heute aber keine Bereitschaft bei den Arbeitgebern über unsere speziellen Forderungen zu verhandeln. Untere Einkommen müssen aber stärker steigen und es muss einen Unterschied zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern geben, so Lauenroth-Mago. Das die Arbeitgeber nicht mit uns dafür eintreten, dass Tarifverträge für alle gelten, ist für mich völlig unlogisch, so der ver.di Verhandlungsführer.
Für den 11. September wurde zwischen ver.di und den Arbeitgebern der nächste Verhandlungstermin vereinbart.
Wir werden bis dahin den Verhandlungsstand in den Betrieben weiter diskutieren und den Druck aufrecht halten. Wir werden weiter für faire Einkommen und die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen eintreten, so Lauenroth-Mago.
Autor: khhVer.di besteht auf stärkere Anhebung der unteren Einkommensgruppen und auf Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder
In der 3. Verhandlungsrunde für den Einzel- und Versandhandel in Mitteldeutschland liegt ein neues Angebot auf dem Verhandlungstisch. Die Arbeitgeber boten eine Erhöhung der Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen um 2,3 % zum 1.8.2017 und um 2 % zum 1.6.2018 an. Des Weiteren boten sie eine Einmalzahlung von 50 € für eine Vollzeitkraft an. Die Allgemeinverbindlichkeit wird von den Arbeitgebern weiter abgelehnt, keine Verhandlungsbereitschaft gab es zum Thema überproportionale Erhöhung der unteren Gruppen und Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder. Die ver.di Tarifkommission hat dem Angebot nicht zugestimmt und sieht weiteren Verhandlungsbedarf.
Die Arbeitgeber haben sich zu ihrem letzten Angebot deutlich bewegt. Sicherlich auch eine Reaktion auf die vielen Streiks in den letzten Wochen, so ver.di Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago. Leider gab es heute aber keine Bereitschaft bei den Arbeitgebern über unsere speziellen Forderungen zu verhandeln. Untere Einkommen müssen aber stärker steigen und es muss einen Unterschied zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern geben, so Lauenroth-Mago. Das die Arbeitgeber nicht mit uns dafür eintreten, dass Tarifverträge für alle gelten, ist für mich völlig unlogisch, so der ver.di Verhandlungsführer.
Für den 11. September wurde zwischen ver.di und den Arbeitgebern der nächste Verhandlungstermin vereinbart.
Wir werden bis dahin den Verhandlungsstand in den Betrieben weiter diskutieren und den Druck aufrecht halten. Wir werden weiter für faire Einkommen und die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen eintreten, so Lauenroth-Mago.
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