eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mi, 22:35 Uhr
02.08.2017
Meldung aus der Wirtschaftswelt

Neues Arbeitgeberangebot

Aber noch kein Abschluss im Einzel- und Versandhandel Mitteldeutschland, so die Meldung der Gewerkschaft ver.di!...

Ver.di besteht auf stärkere Anhebung der unteren Einkommensgruppen und auf Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder

In der 3. Verhandlungsrunde für den Einzel- und Versandhandel in Mitteldeutschland liegt ein neues Angebot auf dem Verhandlungstisch. Die Arbeitgeber boten eine Erhöhung der Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen um 2,3 % zum 1.8.2017 und um 2 % zum 1.6.2018 an. Des Weiteren boten sie eine Einmalzahlung von 50 € für eine Vollzeitkraft an. Die Allgemeinverbindlichkeit wird von den Arbeitgebern weiter abgelehnt, keine Verhandlungsbereitschaft gab es zum Thema überproportionale Erhöhung der unteren Gruppen und Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder. Die ver.di Tarifkommission hat dem Angebot nicht zugestimmt und sieht weiteren Verhandlungsbedarf.

Anzeige symplr
„Die Arbeitgeber haben sich zu ihrem letzten Angebot deutlich bewegt. Sicherlich auch eine Reaktion auf die vielen Streiks in den letzten Wochen“, so ver.di Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago. „Leider gab es heute aber keine Bereitschaft bei den Arbeitgebern über unsere speziellen Forderungen zu verhandeln. Untere Einkommen müssen aber stärker steigen und es muss einen Unterschied zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern geben“, so Lauenroth-Mago. „Das die Arbeitgeber nicht mit uns dafür eintreten, dass Tarifverträge für alle gelten, ist für mich völlig unlogisch“, so der ver.di Verhandlungsführer.

Für den 11. September wurde zwischen ver.di und den Arbeitgebern der nächste Verhandlungstermin vereinbart.

„Wir werden bis dahin den Verhandlungsstand in den Betrieben weiter diskutieren und den Druck aufrecht halten. Wir werden weiter für faire Einkommen und die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen eintreten“, so Lauenroth-Mago.
Autor: khh

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr