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Mi, 14:38 Uhr
02.08.2017
Amnestieregelung:

Waffen und Munition jetzt straffrei abgeben

Durch eine Änderung des Waffengesetzes ist es bis zum 1. Juli des kommenden Jahres möglich, unerlaubt besessene Waffen und Munition straffrei abzugeben. Einzelheiten in Ihren Nordthüringer Online-Zeitungen...

Amnestieregelung: Illegale Waffen und Munition jetzt abgeben (Foto: Polizei) Amnestieregelung: Illegale Waffen und Munition jetzt abgeben (Foto: Polizei)

Ob scharfe Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist, verbotene Gegenstände wie Butterflymesser, Totschläger oder Schlagringe oder Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist (Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen).

Wer solche Gegenstände besitzt und sie bis zum 01. Juli 2018 bei einer der Thüringer Polizeidienststellen oder der Waffenbehörde abgibt, wird nicht bestraft. Dies gilt auch für den Transport vom Aufbewahrungsort auf dem direkten Weg zur Dienststelle. Waffe und Munition sollten dabei unbedingt getrennt in geschlossenen Behältern transportiert werden.

Im Unterschied zur Regelung von 2009 gilt Amnestie dieses Mal nicht, wenn die Waffen oder Munition an einen Berechtigten (Waffenhändler) übergeben oder unbrauchbar gemacht werden.

Die neuerliche Amnestieregelung war notwendig geworden, nachdem eine Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen war und der Besitz bestimmter Waffen bzw. Munition künftig (europaweit) nicht mehr erlaubt ist. An die hiervon betroffenen Besitzer richtet sich die Amnestieregelung.

Dieses neue Verbot betrifft panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen, Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Ferner fällt unter das Verbot auch die Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten sowie entsprechende Geschosse, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient.
Autor: red

Kommentare
Rubberduck
02.08.2017, 22.23 Uhr
Erste Allgemeine Verunsicherung
Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur Personen ab 18 Jahren gestattet ist, wie zum Beispiel Schlagstöcke, Dolche, Gas- und Schreckschusswaffen...müssen nicht abgegeben werden!
Wolfi65
03.08.2017, 08.10 Uhr
In der heutigen Zeit
Gibt doch Niemand seine Waffen ab. Vielleicht braucht man diese noch mal ganz nötig?
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